2017 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass es im Geburtenregister neben der Bezeichnung männlich und weiblich noch die Möglichkeit für die Eintragung eines dritten Geschlechtes geben muss. Am 22. Dezember 2018 ist das neue Gesetz in Kraft getreten, seitdem ist immer öfter in Stellenanzeigen die Abkürzung (m/w/d), (m/w/x), (m/w/a), (m/w/i), (m/w/i/t), (m/w/gn)   oder (m/w/*) zusehen.

Um teure Abmahnungen und Klagen auf Schadensersatz zu verhindern sollte jede Stellenanzeige geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. Rechtlich liegt bereits dann eine Benachteiligung im Sinne des AGG vor, wenn das Geschlecht in der Stellenausschreibung nicht genannt wird.

Abkürzungen  Bedeutung

(m/w/d)          männlich/weiblich/divers

(m/w/x)          männlich/weiblich/beliebig

(m/w/a)          männlich/weiblich/anders

(m/w/i)           männlich/weiblich/intersexuell

(m/w/i/t)        männlich/weiblich/intersexuell/transgender

(m/w/gn)        männlich/weiblich/geschlechtsneutral

(m/w/*)          männlich/weiblich/beliebig